Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Altstadthotels Familie Mitterer GmbH


1. ABSCHLUSS EINES VERTRAGES

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind, oder sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist bereitgestellt worden sind.

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. AN- UND ABREISE

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich .Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.

3. LEISTUNGEN

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergebt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung , einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Altstadthotels entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. Bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. ZAHLUNG

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Altstadthotels sind berechtigt , jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder anderer Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen du zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder bei Gesamtvorauszahlungen. Altstadthotels dürfen, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebendes Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines von Altstadthotels akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so sind Altstadthotels berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Altstadthotels vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf de Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist Altstadthotels in jedem
einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.

4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von Altstadthotels maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahl vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei Altstadthotels eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

5. STORNIERUNGEN

5.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.
Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer
Personenzahl ab 15.

5.2 Für Einzelreservierungen:

a) Bis 2 Tage vor Ankunft, kostenfrei
b) Ab 2 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen.
Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen

5.3 Veranstaltungen und Restaurantbuchungen für Gruppen ab 15 Personen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:

a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
b) 29. bis Tag der Anreise Bereitstellungskosten Zahlungsziel 14 Tage, per Banküberweisung oder bar ohne Abzüge.

5.4 Garantiezahl/Änderung 8 Tage müssen vor Veranstaltung angeben werden. Weiter Änderungen möglich bis zu 10% der Gesamtpersonenzahl bis Vormittag 2 Tage vor Veranstaltung. (wg. Einkauf & Vorbereitung).

5.5 Bei Veranstaltungen bis nach 1.00 Uhr werden pro Mitarbeiter/Std. 27,– € in Rechnung gestellt.

6. HAFTUNG

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber Altstadthotels für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Altstadthotels haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Altstadthotels bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Altstadthotels haften gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB

6.4 Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einen von Altstadthotels bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von Altstadthotels auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

6.5 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner , mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörungen zu versichern. Eine Haftung von Altstadthotels wird ausgeschlossen.

7. KÜNDIGUNG

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Altstadthotels ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat Altstadthotels begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann Altstadthotels das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von Altstadthotels in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufs- veranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

7.3 Kündigung aus betrieblichen Gründen kann von Altstadthotels 6 Wochen vor Buchungstermin erfolgen.

8. ÄNDERUNGEN DER AGB

Altstadthotels behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Gastgeber jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

9. UNWIRKSAMKEIT, GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen AGB.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Burghausen.